Unabhängige Expertenkommission
Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK)

 

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Chronologie der UEK

 

Die UEK hat am 19. Dezember 2001 ihre Arbeit abgeschlossen und sich aufgelöst. Am 22. März 2002 wurden der Schlussbericht und die letzten sieben Studien und Beiträge zur Forschung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Homepage der UEK bleibt unter der Regie der Bundeskanzlei weiter bestehen.

Anfragen und Anregungen sind zu richten an:

EDA
Politische Direktion
Historischer Dienst
3003 Bern
Tél. 0041 (0)31 322 32 47
Fax. 0041 (0)31 324 90 61

e-mail: historischerdienst@eda.admin.ch

 

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Gesetzesgrundlage
Die Kommission wurde durch einen einstimmig verabschiedeten Beschluss der schweizerischen Bundesversammlung (Parlament) im Dezember 1996 ins Leben gerufen. Sie hat den Auftrag, Umfang und Schicksal der vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg in die Schweiz gelangten Vermögenswerte historisch und rechtlich zu untersuchen und bis spätestens Ende 2001 einen Schlussbericht vorzulegen.

Umfassendes Mandat
Das Mandat der Kommission umfasst den Goldhandel und die Devisengeschäfte der Schweizerischen Nationalbank und der privaten Geschäftsbanken. Untersuchungsgegenstand sind sämtliche in die Schweiz gelangten Vermögenswerte inklusive Versicherungswerte und Kulturgüter, und zwar sowohl der Opfer des Naziregimes als auch seiner Täter und Kollaborateure. Zudem werden die Verflechtungen schweizerischer Industrie- und Handelsunternehmen mit der nationalsozialistischen Wirtschaft untersucht – vor allem im Hinlick auf ihre Beteiligung an den "Arisierungsmassnahmen" und der Ausbeutung von Zwangsarbeitern. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die schweizerische Flüchtlingspolitik im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen der Schweiz mit den Achsenmächten und den Alliierten. Der Untersuchungszeitraum umfasst auch die Nachkriegszeit und schliesst die staatlichen Massnahmen zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte mit ein (Washingtoner Abkommen 1946, Meldebeschluss für nachrichtenlose Konten 1962).

Internationale Zusammensetzung
Die Kommission ist international zusammengesetzt. Sie besteht aus einem Präsidenten, vier schweizerischen und vier ausländischen Kommissionsmitgliedern (Grossbritannien, Israel, Polen und USA), die alle aufgrund ihrer wissenschaftlichen Fachkompetenz ad personam ernannt worden sind.

Internationale Ausrichtung der Fragestellung
Im Zentrum der Untersuchung steht die Schweiz, doch wird diese nicht isoliert betrachtet. Vielmehr wird sie als Teil eines internationalen Systems begriffen, das während des Zweiten Weltkriegs von der nationalsozialistischen Kriegs- und Raubwirtschaft sowie von seiner Vernichtungspolitik geprägt war. Entsprechend ihrer internationalen Ausrichtung beschäftigt die Kommission Forschungsteams in der Schweiz und im Ausland. Sie entwickelt ihre Fragestellungen und ihre Methodologie im Kontext der internationalen Forschungsdiskussion und steht in Kontakt mit zahlreichen Forschungsprojekten innerhalb und ausserhalb der Schweiz.

Unabhängigkeit von Behörden und Interessenverbänden
Die Kommission, der keine schweizerischen Behördenvertreter und keine Vertreter von Interessenverbänden angehören, ist unabhängig. Ihre Mitglieder nehmen ihren Forschungsauftrag in wissenschaftlicher Freiheit wahr. Die schweizerische Regierung hat sich verpflichtet, die Berichte der Kommission vollständig zu publizieren.

Rechtliche Zugangsprivilegien
Für die Arbeit der Kommission gelten in der Schweiz besondere rechtliche Bestimmungen. So wurden eine generelle Pflicht zur Aktenaufbewahrung und eine generelle Pflicht zur Gewährung der Akteneinsicht erlassen, die sich auf sämtliche für den Forschungsauftrag relevanten Akten sowohl natürlicher als auch juristischer Personen erstreckt. Gesetzliche und vertragliche Geheimhaltungspflichten wurden gegenüber der Kommission und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgehoben.

Personelle Ressourcen
Die Kommission beschäftigt in der Schweiz ungefähr 30 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem unterhält sie Forschungsteams in den USA, der Bundesrepublik Deutschland und Polen. Ihre Mitarbeiter unternehmen zeitlich beschränkte Quellenauswertungen in verschiedenen weiteren Staaten.

Finanzielle Ressourcen
Für ihre Quellenforschung und die Redaktion der Berichte und des Schlussberichtes hat das schweizerische Parlament der Kommission 22 Mio CHF (ca. 15 Mio USD) zur Verfügung gestellt.


Chronologie der UEK

Eine allgemeine Chronologie zu den Ereignissen um das Thema Raubgold/Nachrichtenlose Vermögen findet sich auf der
Internetseite der Schweizerischen Bundesversammlung


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3. Dezember 1996
Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte (Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission). Für die Untersuchung werden 5 Mio. Franken bewilligt.

19. Dezember 1996
Bundesratsbeschluss (Ernennung der Kommissionsmitglieder und des Präsidenten, genauere Beschreibung des Auftrags).

2. Mai 1997
Das Forschungsteam nimmt in Bern und Zürich die Arbeit auf (Forschungsleiter: Jacques Picard; wissenschaftlicher Berater: Marc Perrenoud; Koordination der Recherchen in den Privatarchiven: Benedikt Hauser (bis Ende 1999)). Weitere Teams arbeiten in Deutschland und in den USA.

20. Juni 1997
Informationsseminar der Bundesversammlung zum «Eizenstat-Bericht» (Referate von Jean-François Bergier und Daniel Thürer).

August 1997
Einrichtung einer Kontaktstelle für Zeitzeugnisse.

28./29. Oktober 1997
Internationales Treffen diverser Historiker- und Expertenkommissionen mit ähnlichem Auftrag in Ascona.

1. Dezember 1997
Präsentation der kommentierten statistischen Übersicht zu den Goldtransaktionen der Schweiz im Zweiten Weltkrieg (in drei Sprachen).

2.–4. Dezember 1997
Teilnahme der UEK an der internationalen Londoner Goldkonferenz.

18. Dezember 1997
Das Parlament bewilligt einen Zusatzkredit von 17 Mio. Franken. Damit stehen der UEK insgesamt 22 Mio. Franken zur Verfügung.

25. Mai 1998
Präsentation des Zwischenberichts «Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg» (in vier Sprachen).

Juni 1998
Internetauftritt der UEK (www.uek.ch).

30. November–3. Dezember 1998
Teilnahme an der Washington Conference on Holocaust-Era Assets.

April 1999
Veröffentlichung der Kurzfassung des Gold-Zwischenberichts «Die Schweiz und das Nazigold» (in fünf Sprachen).

Mai 1999
Linus von Castelmur bleibt Generalsekretär der Unabhängigen Expertenkommission und übernimmt zusätzliche Verantwortung.

Juni 1999
Rücktritt von Jacques Picard als Forschungsleiter.

10. Dezember 1999
Präsentation des Berichts «Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus» (in vier Sprachen), samt Beiheften zum Personentransit, zu den deutschen Lösegelderpressungen in den Niederlanden, zu den Flüchtlingen als Thema der öffentlichen politischen Kommunikation und zu den rechtlichen Aspekten der Flüchtlingspolitik.

1. Januar 2000
Einsetzung einer dreiköpfigen Wissenschaftlichen Projektleitung (Stefan Karlen, Martin Meier, Gregor Spuhler).

April 2000
Rücktritt von Kommissionsmitglied Joseph Voyame. Er wird ersetzt durch Daniel Thürer.

16. Oktober 2000
Tod von Kommissionsmitglied Sybil Milton. Sie wird im Februar 2001 durch Helen B. Junz ersetzt.

1. Dezember 2000
Veröffentlichung des Beihefts (zum Flüchtlingsbericht) zur schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus.

Februar 2001
Bettina Zeugin ersetzt Gregor Spuhler in der Wissenschaftlichen Projektleitung.

1. März 2001
Einsetzung einer Redaktionsgruppe für den Schlussbericht (redaktionelle Betreuung: Mario König; Koordination: Bettina Zeugin).

20. März 2001
Das Arbeitsverhältnis mit Generalsekretär Linus von Castelmur wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Neue Generalsekretärin wird Myrtha Welti (ab April 2001).

3. Juli 2001
Der Bundesrat beschliesst, dass nach Abschluss der UEK-Arbeiten alle Aktenkopien aus Unternehmens- und Verbandsarchiven bei Verlangen an die betreffenden Unternehmen und Verbände zurückgegeben werden müssen. Die UEK wehrt sich gegen diesen Entscheid.

30. August 2001
Präsentation der acht ersten Studien: Fluchtgut/Raubgut, Interhandel, Clearing, Transit, Electricité, Schweizer Tochterfirmen im «Dritten» Reich (2 Studien), Flüchtlings- und Aussenwirtschaftspolitik in der öffentlichen politischen Kommunikation.

29. November 2001
Präsentation weiterer zehn Studien und Beiträge: Tarnung/Transfer/Transit, Wertpapiergeschäfte, Nachrichtenlose Vermögen, Flüchtlingspolitik (ergänzter Nachdruck), Beiträge zum öffentlichen und Privatrecht, Schweizerische Bodenkreditanstalt, schweizerisch-italienische Finanzbeziehungen, schweizerische Zigeunerpolitik und deutsche Lösegelderpressungen (die letzten zwei sind unveränderte Nachdrucke der bereits erschienenen Beihefte zum Flüchtlingsbericht).

7. Dezember 2001
Der Bundesrat beschliesst ein «Moratorium» in der Frage der Rückgabe der Aktenkopien: Die Kopien gehen im April 2002 an das Bundesarchiv über, welches bis Ende 2003 auf Anfrage der Unternehmen und Verbände die Kopien zurückgeben muss. Ebenfalls bis Ende 2003 muss eine Regelung für die Offenlegung der UEK-Akten getroffen werden.

19. Dezember 2001
Genau fünf Jahre nach ihrer Ernennung wird die Kommission vom Bundesrat offiziell empfangen und verabschiedet. Dabei übergibt die UEK Bundesrätin Ruth Dreifuss symbolisch ein Exemplar des Schlussberichts.

31. Dezember 2001
Das Mandat der UEK läuft aus. Es bleibt bis Ende März 2002 ein Abschlussteam zur Produktion des Schlussberichts in vier Sprachen, der restlichen Studien und Beiträge und zur Organisation der Aktenabgabe bestehen.

22. März 2002
Präsentation des Schlussberichts in vier Sprachen sowie der restlichen sieben Studien und Beiträge: Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik, Rüstungsindustrie/Kriegsmaterialhandel, schweizerische Versicherungsgesellschaften im «Dritten Reich», Place financière, Goldtransaktionen (ergänzter Nachdruck), Arisierungen in Österreich, Relations financières franco-suisses. Ausstellung zu Themen des Schlussberichts im Polit-Forum Käfigturm in Bern (bis 29. Juni 2002).