Unabhängige
Expertenkommission
Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK)
Die
wichtigsten Informationen auf einen Blick
Chronologie
der UEK
Die UEK hat am 19. Dezember 2001 ihre Arbeit
abgeschlossen und sich aufgelöst. Am 22. März 2002 wurden der
Schlussbericht und die letzten sieben Studien und Beiträge zur Forschung
der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Homepage der UEK bleibt unter
der Regie der Bundeskanzlei weiter bestehen.
Anfragen
und Anregungen sind zu richten an:
EDA
Generalsekretariat
Forschung und Dokumentation
3003 Bern
e-mail: documentation@eda.admin.ch
Die
wichtigsten Informationen auf einen Blick
Gesetzesgrundlage
Die Kommission wurde durch einen einstimmig verabschiedeten Beschluss
der schweizerischen Bundesversammlung (Parlament) im Dezember 1996 ins
Leben gerufen. Sie hat den Auftrag, Umfang und Schicksal der vor, während
und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg in die Schweiz gelangten Vermögenswerte
historisch und rechtlich zu untersuchen und bis spätestens Ende 2001
einen Schlussbericht vorzulegen.
Umfassendes
Mandat
Das Mandat der Kommission umfasst den Goldhandel und die Devisengeschäfte
der Schweizerischen Nationalbank und der privaten Geschäftsbanken.
Untersuchungsgegenstand sind sämtliche in die Schweiz gelangten Vermögenswerte
inklusive Versicherungswerte und Kulturgüter, und zwar sowohl der
Opfer des Naziregimes als auch seiner Täter und Kollaborateure. Zudem
werden die Verflechtungen schweizerischer Industrie- und Handelsunternehmen
mit der nationalsozialistischen Wirtschaft untersucht vor allem
im Hinlick auf ihre Beteiligung an den "Arisierungsmassnahmen" und der
Ausbeutung von Zwangsarbeitern. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die
schweizerische Flüchtlingspolitik im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen
und finanziellen Beziehungen der Schweiz mit den Achsenmächten und
den Alliierten. Der Untersuchungszeitraum umfasst auch die Nachkriegszeit
und schliesst die staatlichen Massnahmen zur Rückerstattung unrechtmässig
erworbener Vermögenswerte mit ein (Washingtoner Abkommen 1946, Meldebeschluss
für nachrichtenlose Konten 1962).
Internationale
Zusammensetzung
Die Kommission ist international zusammengesetzt. Sie besteht aus einem
Präsidenten, vier schweizerischen und vier ausländischen Kommissionsmitgliedern
(Grossbritannien, Israel, Polen und USA), die alle aufgrund ihrer wissenschaftlichen
Fachkompetenz ad personam ernannt worden sind.
Internationale
Ausrichtung der Fragestellung
Im Zentrum der Untersuchung steht die Schweiz, doch wird diese nicht isoliert
betrachtet. Vielmehr wird sie als Teil eines internationalen Systems begriffen,
das während des Zweiten Weltkriegs von der nationalsozialistischen
Kriegs- und Raubwirtschaft sowie von seiner Vernichtungspolitik geprägt
war. Entsprechend ihrer internationalen Ausrichtung beschäftigt die
Kommission Forschungsteams in der Schweiz und im Ausland. Sie entwickelt
ihre Fragestellungen und ihre Methodologie im Kontext der internationalen
Forschungsdiskussion und steht in Kontakt mit zahlreichen Forschungsprojekten
innerhalb und ausserhalb der Schweiz.
Unabhängigkeit
von Behörden und Interessenverbänden
Die Kommission, der keine schweizerischen Behördenvertreter und keine
Vertreter von Interessenverbänden angehören, ist unabhängig.
Ihre Mitglieder nehmen ihren Forschungsauftrag in wissenschaftlicher Freiheit
wahr. Die schweizerische Regierung hat sich verpflichtet, die Berichte
der Kommission vollständig zu publizieren.
Rechtliche
Zugangsprivilegien
Für die Arbeit der Kommission gelten in der Schweiz besondere rechtliche
Bestimmungen. So wurden eine generelle Pflicht zur Aktenaufbewahrung und
eine generelle Pflicht zur Gewährung der Akteneinsicht erlassen,
die sich auf sämtliche für den Forschungsauftrag relevanten
Akten sowohl natürlicher als auch juristischer Personen erstreckt.
Gesetzliche und vertragliche Geheimhaltungspflichten wurden gegenüber
der Kommission und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgehoben.
Personelle
Ressourcen
Die
Kommission beschäftigt in der Schweiz ungefähr 30 wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem unterhält sie Forschungsteams
in den USA, der Bundesrepublik Deutschland und Polen. Ihre Mitarbeiter
unternehmen zeitlich beschränkte Quellenauswertungen in verschiedenen
weiteren Staaten.
Finanzielle
Ressourcen
Für ihre Quellenforschung und die Redaktion der Berichte und des
Schlussberichtes hat das schweizerische Parlament der Kommission 22 Mio
CHF (ca. 15 Mio USD) zur Verfügung gestellt.
Chronologie der UEK
Eine
allgemeine Chronologie zu den Ereignissen um das Thema Raubgold/Nachrichtenlose
Vermögen findet sich auf der Internetseite der Schweizerischen Bundesversammlung
13.
Dezember 1996
Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung
des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die
Schweiz gelangten Vermögenswerte (Einsetzung einer unabhängigen
Expertenkommission). Für die Untersuchung werden 5 Mio. Franken bewilligt.
19.
Dezember 1996
Bundesratsbeschluss (Ernennung der Kommissionsmitglieder und des Präsidenten,
genauere Beschreibung des Auftrags).
2.
Mai 1997
Das Forschungsteam nimmt in Bern und Zürich die Arbeit auf (Forschungsleiter:
Jacques Picard; wissenschaftlicher Berater: Marc Perrenoud; Koordination
der Recherchen in den Privatarchiven: Benedikt Hauser (bis Ende 1999)).
Weitere Teams arbeiten in Deutschland und in den USA.
20.
Juni 1997
Informationsseminar der Bundesversammlung zum «Eizenstat-Bericht»
(Referate von Jean-François Bergier und Daniel Thürer).
August
1997
Einrichtung einer Kontaktstelle für Zeitzeugnisse.
28./29.
Oktober 1997
Internationales Treffen diverser Historiker- und Expertenkommissionen
mit ähnlichem Auftrag in Ascona.
1.
Dezember 1997
Präsentation der kommentierten statistischen Übersicht zu den
Goldtransaktionen der Schweiz im Zweiten Weltkrieg (in drei Sprachen).
2.4.
Dezember 1997
Teilnahme der UEK an der internationalen Londoner Goldkonferenz.
18.
Dezember 1997
Das Parlament bewilligt einen Zusatzkredit von 17 Mio. Franken. Damit
stehen der UEK insgesamt 22 Mio. Franken zur Verfügung.
25.
Mai 1998
Präsentation des Zwischenberichts «Die Schweiz und die Goldtransaktionen
im Zweiten Weltkrieg» (in vier Sprachen).
Juni
1998
Internetauftritt der UEK (www.uek.ch).
30.
November3. Dezember 1998
Teilnahme an der Washington Conference on Holocaust-Era Assets.
April
1999
Veröffentlichung der Kurzfassung des Gold-Zwischenberichts «Die
Schweiz und das Nazigold» (in fünf Sprachen).
Mai
1999
Linus von Castelmur bleibt Generalsekretär der Unabhängigen
Expertenkommission und übernimmt zusätzliche Verantwortung.
Juni
1999
Rücktritt von Jacques Picard als Forschungsleiter.
10.
Dezember 1999
Präsentation des Berichts «Die Schweiz und die Flüchtlinge
zur Zeit des Nationalsozialismus» (in vier Sprachen), samt Beiheften
zum Personentransit, zu den deutschen Lösegelderpressungen in den
Niederlanden, zu den Flüchtlingen als Thema der öffentlichen
politischen Kommunikation und zu den rechtlichen Aspekten der Flüchtlingspolitik.
1.
Januar 2000
Einsetzung einer dreiköpfigen Wissenschaftlichen Projektleitung (Stefan
Karlen, Martin Meier, Gregor Spuhler).
April
2000
Rücktritt von Kommissionsmitglied Joseph Voyame. Er wird ersetzt
durch Daniel Thürer.
16.
Oktober 2000
Tod von Kommissionsmitglied Sybil Milton. Sie wird im Februar 2001 durch
Helen B. Junz ersetzt.
1.
Dezember 2000
Veröffentlichung des Beihefts (zum Flüchtlingsbericht) zur schweizerische
Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus.
Februar
2001
Bettina Zeugin ersetzt Gregor Spuhler in der Wissenschaftlichen Projektleitung.
1.
März 2001
Einsetzung einer Redaktionsgruppe für den Schlussbericht (redaktionelle
Betreuung: Mario König; Koordination: Bettina Zeugin).
20.
März 2001
Das Arbeitsverhältnis mit Generalsekretär Linus von Castelmur
wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Neue Generalsekretärin
wird Myrtha Welti (ab April 2001).
3.
Juli 2001
Der Bundesrat beschliesst, dass nach Abschluss der UEK-Arbeiten alle Aktenkopien
aus Unternehmens- und Verbandsarchiven bei Verlangen an die betreffenden
Unternehmen und Verbände zurückgegeben werden müssen. Die
UEK wehrt sich gegen diesen Entscheid.
30.
August 2001
Präsentation der acht ersten Studien: Fluchtgut/Raubgut, Interhandel,
Clearing, Transit, Electricité, Schweizer Tochterfirmen im «Dritten»
Reich (2 Studien), Flüchtlings- und Aussenwirtschaftspolitik in der
öffentlichen politischen Kommunikation.
29.
November 2001
Präsentation weiterer zehn Studien und Beiträge: Tarnung/Transfer/Transit,
Wertpapiergeschäfte, Nachrichtenlose Vermögen, Flüchtlingspolitik
(ergänzter Nachdruck), Beiträge zum öffentlichen und Privatrecht,
Schweizerische Bodenkreditanstalt, schweizerisch-italienische Finanzbeziehungen,
schweizerische Zigeunerpolitik und deutsche Lösegelderpressungen
(die letzten zwei sind unveränderte Nachdrucke der bereits erschienenen
Beihefte zum Flüchtlingsbericht).
7.
Dezember 2001
Der Bundesrat beschliesst ein «Moratorium» in der Frage der
Rückgabe der Aktenkopien: Die Kopien gehen im April 2002 an das Bundesarchiv
über, welches bis Ende 2003 auf Anfrage der Unternehmen und Verbände
die Kopien zurückgeben muss. Ebenfalls bis Ende 2003 muss eine Regelung
für die Offenlegung der UEK-Akten getroffen werden.
19.
Dezember 2001
Genau fünf Jahre nach ihrer Ernennung wird die Kommission vom Bundesrat
offiziell empfangen und verabschiedet. Dabei übergibt die UEK Bundesrätin
Ruth Dreifuss symbolisch ein Exemplar des Schlussberichts.
31.
Dezember 2001
Das Mandat der UEK läuft aus. Es bleibt bis Ende März 2002 ein
Abschlussteam zur Produktion des Schlussberichts in vier Sprachen, der
restlichen Studien und Beiträge und zur Organisation der Aktenabgabe
bestehen.
22.
März 2002
Präsentation des Schlussberichts in vier Sprachen sowie der restlichen
sieben Studien und Beiträge: Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik,
Rüstungsindustrie/Kriegsmaterialhandel, schweizerische Versicherungsgesellschaften
im «Dritten Reich», Place financière, Goldtransaktionen
(ergänzter Nachdruck), Arisierungen in Österreich, Relations
financières franco-suisses. Ausstellung zu Themen des Schlussberichts
im Polit-Forum Käfigturm in Bern (bis 29. Juni 2002).
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